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BGH, 22.07.2009 - 2 StR 191/09 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 18.09.2013 - 5 StR 375/13
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (doppelte Berücksichtigung mildernder Umstände …
Insofern käme es auf die Vollstreckungssituation bei Erlass des angefochtenen Urteils an (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 191/09). - BGH, 14.04.2010 - 2 StR 92/10
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung; eigene Sachentscheidung des …
Zutreffend hat der Generalbundesanwalt dargelegt, dass der Strafbefehl vom 7. Februar 2008 nicht deshalb von der Anwendung des § 55 StGB ausgeschlossen war, weil die Geldstrafe von 50 Tagessätzen nach der ersten tatrichterlichen Hauptverhandlung in der vorliegenden Sache teils bezahlt, teils im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt worden ist, denn insoweit ist auf den Zeitpunkt der ersten Tatsachenverhandlung abzustellen (Senatsbeschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 191/09;… LK-Rissing-van Saan 12. Aufl. § 55 Rdn. 25, 45 m.w.N.). - BGH, 28.09.2021 - 2 StR 265/21
Verwerfung der Revision als unbegründet; Gesamtstrafenbildung
Das Landgericht hat übersehen, dass für den Vollstreckungsstand einer für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung in Betracht kommenden Vorstrafe auf den Zeitpunkt des früheren, in der Revisionsinstanz (teil-)aufgehobenen Urteils abzustellen ist, sofern die Strafe nach diesem Zeitpunkt vollstreckt worden ist; denn dem Angeklagten soll durch sein Rechtsmittel nicht der Rechtsvorteil der nachträglichen Gesamtstrafenbildung genommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2019 ? 3 StR 343/19, NStZ-RR 2020, 7; Senat, Beschluss vom 22. Juli 2009 ? 2 StR 191/09, jeweils mwN).